17.10.2024
U21

HFV passt Jugendordnung an

Der Hessische Fußball-Verband (HFV) hat die Änderung der Jugendordnung verabschiedet, was hessischen Teams in der Regionalliga Südwest fortan den Einsatz 16-jähriger Talente ermöglicht.

Die hessischen Teilnehmer der Regionalliga Südwest haben ab sofort die Möglichkeit, für Spieler nach Vollendung des 16. Lebensjahres eine Spielerlaubnis zu beantragen. Gleiches gilt auch für Vereine, die in der höchsten Liga des Landesverbandes, der LOTTO Hessenliga, antreten. Bislang war ein Einsatz von 16-Jährigen im Herrenbereich ausschließlich in der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga möglich. In den unterklassigen Ligen liegt die Entscheidungsgewalt nicht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB), sondern bei den Regional- und Landesverbänden. In der Folge haben die Entscheidungsträger im HFV nun die Jugendordnung mit Blick auf den Paragrafen 29 angepasst.

„Begrüßen die Anpassung der Jugendordnung“

Alexander Richter, Leiter des Nachwuchsleistungszentrums: „Wir begrüßen die Anpassung der Jugendordnung durch den Hessischen Fußball-Verband, für die wir uns in den vergangenen Jahren als Klub stark gemacht haben. Im Sinne einer bestmöglichen individuellen Ausbildung können Einsätze für 16-jährige Talente im Herrenbereich, je nach Leistungs- und Entwicklungsstand, unserer Ansicht nach im Einzelfall sehr wertvoll und zielführend sein. Die Anpassung ist nun ein wichtiger Schritt und eine sinnvolle Maßnahme, um unsere Toptalente zukünftig noch gezielter mit den Anforderungen im Herrenbereich vertraut zu machen und ihnen den angestrebten Sprung in den Profibereich zu erleichtern.“